Informationen für Privatpatienten
Allgemeines
Da es keine gesetzliche Vorgabe der Gebührenberechnung bei Privatrezepten gibt, ist es als therapeutische Praxis üblich, sich an der Gebührenübersicht (GebüTh) zu orientieren.
Diese GebüTh stellt eine Übersicht von allen entsprechenden Therapien (z. B. Physiotherapie) in Deutschland dar und deren üblichen Heilmittelpreisen. Diese entsprechen jeweils dem 1,4 bis 2,3 fachen der gesetzlichen Preise, also der Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Gebührenberechnung
Basierend auf der obigen grundsätzlichen Betrachtung liegt der Privatpreis für KG-ZNS-Kinder in unserer Praxis bei 75,00 €.
Dieser Preis berechnet sich wie folgt:
55,19 € (Krankenkassensatz für 30 Min.) x 1,36 = 75,00 €
Da wir viele Familien und Kinder langfristig in Therapie haben, wird generell das 1,36- fache des Krankenkassensatzes berechnet und nicht der aus der GebüTh resultierende Kostenrahmen des bis zu 2,3 fachen des Krankenkassensatzes ausgeschöpft.
Über die Entstehung der Höhe der Preise und bei Problemen mit der Erstattung der privaten Krankenkasse, können Sie sich online über www.privatpreise.de informieren und beraten lassen.
Dauer von Therapiesitzungen
Wie auch bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die Zeiten (30 - 40 Minuten) für die privaten Behandlungen vorgegeben. Innerhalb dieser Zeit ist es unsere Aufgabe, neben der Behandlung, auch Terminvereinbarungen und die Zeit für das An- und Ausziehen zu koordinieren. Wir geben uns die größte Mühe Abläufe z.B. auch parallel zu ermöglichen, damit viel Zeit für die Behandlung zur Verfügung steht.
Therapiezeitraum
Der optimale Therapiezeitraum hängt von der Lernfähigkeit des kindlichen Gehirns (Plastizität) ab und sollte bei Kindern zwischen dem ersten und dem zweiten Lebensjahr bei 2 -3 Anwendungen pro Woche liegen, um optimale Fortschritte zu erzielen. Therapiedauer 30 – 40 Minuten.